Pressemitteilungen zum Thema "Kaiserschnitt bei vollem Bewusstsein"

Guter Rat vom 16.05.2013 - Wenn Ärzte Fehler machen

NEUE SCHMERZENSGELD-REGELUNG Patienten werden bei Kunstfehlern längst nicht mehr nur symbolisch abgefunden. Durch geschicktes Verhandeln steigen die Schmerzensgelder

Ein Kaiserschnitt ohne Narkose, so etwas möchte man sich gar nicht erst ausmalen. Doch genau dieses Szenario hat sich in einem Hertener Krankenhaus ereignet. Als Sandra Schlüter dort im Beisein ihres Mannes ihr erstes Kind zur Welt bringen will, kommt es zu Komplikationen. Der Geburtsvorgang gerät ins Stocken, die Ärzte entschließen sich zu einem Kaiserschnitt, der unter der bereits vorbereiteten Rückenmarksnarkose (PDA) ausgeführt werden soll. Was genau falsch lief, ist noch unklar; fest steht, dass die Narkose nicht wirkt, als der Arzt das Skalpell ansetzt. Obwohl Sandra Schlüter vor Schmerzen schreit, setzt das Team die Operation ungerührt fort. Als die Ärzte die Situation endlich erfassen und eine Vollnarkose einleiten, sind die Bauchmuskeln der jungen Frau schon bei vollem Bewusstsein durchtrennt worden.

Behandlungsfehler

Mitunter lebenslange Folgen

Wer durch einen Arztfehler geschädigt wird, hat, nicht anders als das Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, Ansprüche auf mehreren Ebenen. Das Schmerzensgeld deckt hierbei die immateriellen Schäden ab, neben dem rein körperlichen Schmerz beispielsweise eine dauerhafte Entstellung durch Narben oder auch das Leid, das Eltern durch den Verlust des Kindes erfahren haben.    
Daneben steht der Schadensersatzanspruch, mit dem sämtliche finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, die das schädigende Ereignis nach sich zieht (s. Kasten S. 28). Je nach Alter und Lebensperspektive geht es hierbei oft um sechsstellige Eurobeträge. Ob der Arzt, wie im Fall der Schlüters, tatsächlich einen Fehler gemacht hat oder ob der Schaden nur Folge eines unvermeidlichen Behandlungsrisikos  war, müssen letztendlich Gutachter klären. Anlaufstellen sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern; für gesetzlich versicherte Patienten auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Beim MDK weist die jüngste Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2011 12 686 Behandlungsfehlervorwürfe aus, von denen sich aber nur 31,2 Prozent (4 068 Fälle) tatsächlich als Behandlungsfehler herausstellten.
Warum sich die Vorwürfe der Patienten nicht mehr mit der Realität decken, erläutert Dr. Michael Schmuck vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg: » Wir prüfen, ob der Arzt vom medizinischen Standard abgewichen ist oder seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Wenn nein, ist es kein Behandlungsfehler. Wird eine der Fragen bejaht, stellt sich noch zweitens die Frage, ob ein Schaden eingetreten ist. Ohne Schaden ist es wieder kein Fehler. Liegt dagegen ein Schaden vor, stellt sich drittens nach dem Kausalzusammenhang. «

Neues Recht

Was bringt es den Patienten?

Seit Februar dieses Jahres sind unter dem Schlagwort Patientenrechte-Gesetz einige Änderungen des Bürgerlichen-Gesetzbuchs in Kraft getreten. Ziel war es, die Position der Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten zu verbessern, u.a. durch die Festschreibung von Dokumentationspflichten. Dabei kamen allerdings einige unscharfe Begriffe ins Spiel, mit denen sich die Gerichte in Zukunft herumschlagen müssen. So sollen die Ärzte nun im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, an anderer Stelle wird das Kriterium des »groben Behandlungsfehlers« eingeführt - ins Alltagsdeutsch übersetzt hieße das schon fast absichtlicher Behandlungsfehler.
Wird ein Behandlungsschritt nicht dokumentiert, gilt er als nicht ausgeführt. Doch auch für die Patienten ergeben sich Unklarheiten: So wurde hinsichtlich der Herausgabe der Patientenakten ein Pasus eingefügt, nach dem der Arzt dies verweigern kann, wenn »Rechte Dritter« dem entgegenstehen. Als vorteilhaft dürfte sich dagegen aber eine SGB-Änderung erweisen, nach der die Krankenkasse Patienten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen müssen - bisher war dies ins Ermessen der jeweiligen Kasse gestellt. Beim Marburger Bund, dem Verband der angestellten Ärzte, sieht man die neue Gesetzgebung mit einer Mischung aus Gelassenheit und Skepsis. »Einerseits bringt das Gesetz gegenüber der bisherigen Praxis kaum Neues«, sagt Sprecher Hans-Jörg Freese, »allerdings müssen wir abwarten, ob sich in der Auslegung der neuen Paragrafen dann nicht doch eine veränderte Rechtsprechung ergibt. «

N I C H T S  G E W E S E N  Ob sich die per Gesetz präzisierten Dokumentationspflichten für die Patienten positiv auswirken, ist eine ganz andere Frage. Für Sandra Schlüter, die nach dem Kaiserschnitt ohne Narkose nun Schmerzensgeld vom Krankenhaus fordert, ergab sich kürzlich eine überraschende Wendung. Die Klinik, die sich zunächst händeringend für den Vorfall entschuldigt hatte, streitet in ihrem jüngsten Schreiben an die Schlüters den Vorfall nach über zwei Jahren nun plötzlich rundweg ab.
Ein Protokoll soll jetzt beweisen, dass es keine Unregelmäßigkeit gab; allerdings fehlen die Unterschriften des beteiligten Personals. »Wenn ich die neue Darstellung lese, habe ich das Gefühl, dass die Ärzte und ich in zwei verschiedenen Operationssälen waren«, entsetzt sich Sandra Schlüter, die längst zwischen Wut und Enttäuschung schwankt. Ihre Rechtsanwältin Sabrina Diehl, als Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich auf Patientenbelange spezialisiert, wundert sich über solche Schachzüge längst nicht mehr: »Da wird nicht aus Herzlosigkeit gemauert, sondern es geht schlicht um wirtschaftliche Aspekte.« Grund: Wenn die Versicherung einspringen muss, erhöht sich die Prämie der Berufs-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet Mehrkosten für das Krankenhaus und bringt für den einzelenen Arzt Nachteile auf dem Arbeitsmarkt. Wer Fehler auf dem Kerbholz hat, ist für den neuen Arbeitgeber teurer - nicht selten ein K.-o.-Kriterium.

P E R F I D E   T A K T I K  Auch die Versicherungen sind in ihrem Umgang mit den Anspruchstellern und ihren Anwälten nicht zimperlich. »Wir können aus vielfacher Erfahrung schon sagen, dass die Versicherer gezielt eine Verzögerungstaktik betreiben«, sagt Sabrina Diehl. So werde sogar gegenüber ihrer Kanzlei immer wieder behauptet, dass Schreiben oder Telefaxe nicht angekommen seien, »einfach um immer wieder etwas Sand ins Getriebe zu streuen«, wie Sabrina Diehl anmerkt. Die für die Anwälte und die Kanzleimitarbeiterinnen allenfalls lästigen Manöver sollen letztendlich die geschädigten Patienten Resignation treiben. Nicht selten gelingt das auch: Zwei bis drei Jahre sind schon fast der Regelfall, bis der Streit über einen Behandlungsfehler ausgestanden ist.

Regulierung

Vergleiche bringen oft mehr

Trotz der nervenauftreibenden Winkelzüge landen inzwischen immer weniger Streitfälle vor dem Kadi; die Mehrzahl wird in Vergleichen zwischen den Versicherern und den Patientenanwälten geregelt. Angesichts der tendenziell höheren Entschädigungssummen, die die Gerichte in den letzten Jahrzehnten zubilligten, lassen sich mittlerweile zufriedenstellende Vergleiche erzielen - weitaus vorteilhafter, als es die einschlägigen Schmerzensgeld-Tabellen vermuten lassen. Die Diskrepanz rührt daher, dass in der Literatur immer noch Urteile gelistet sind, die zehn, mitunter 20 Jahre zurückliegen; andererseits werden die Ergebnisse außergerichtlicher Einigungen nicht systematisch erfasst. Rechtsanwältin Diehl nennt ein Beispiel: Während die aktuellen Tabellen für eine Beinamputation immer noch Sätze von 40.000 bis 50.000 Euro ausweisen, erzielte ihre Kanzlei in außergerichtlichen Verhandlungen mehrfach Beträge um 150.000, in einem Fall sogar 20.000 Euro. Das war allerdings der Fall eines vierzehnjährigen Mädchens, bei dem eine an sich harmlose Blinddarmoperation in eine Katastrophe mündete: Die Verletzung der Bauchschlagader führte dazu, dass die Ärzte ein Beim amputieren mussten, um ihr Leben zu retten.

S C H I C K S A L E  Vielfach müssen die Anwälte aber auch im Gerichtssaal erst einmal klarmachen, was für ein Schicksal die Mandanten erwartet.  »Es ist nun mal nicht so, dass man sagen kann, jemand hat sein Bein verloren, bekommt 50.000 Euro und damit ist die Sache erledigt«, mahnt Sabrina Diehl. »Nach einer Amputation ist eine dauerhafte Nachsorge erforderlich, weil sich der Strumpf immer wieder entzündet und oft nachoperiert werden muss, um die Prothese neu anpassen zu können.« Im Klartext bedeutet das, dass der verbliebende Rest der amputierten Gliedmaße im Laufe des Lebens immer weiter verkürzt wird. »Erst schmerzt der entzündete Stumpf, dann der frisch operierte, und nebenbei nehmen die Betroffenen oft dramatisch zu, sodass gerade die gefertigte Prothese kaum noch passt. Wenn sie sich so etwas vor Augen halten, wirken selbst hohe Entschädigungssummen wenig imposant«, so Diehl.

G E N U G T U U N G  Sandra Schlüter muss glücklicherweise nicht mit körperlichen Spätfolgen rechnen, allerdings sind die Zukunftspläne der jungen Familie nach diesem Trauma durchkreuzt. Eine erneute Schwangerschaft kommt für Sandra Schlüter derzeit nicht infrage. Tochter Emily, inzwischen zwei Jahre alt, wird nunmehr möglicherweise als Einzelkind aufwachsen. Das dies anders geplant war, weiß sie noch nicht.

www.patientundanwalt.de

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Schadenersatz: Als ob es nie passiert wäre

Anspruch  Neben dem Schmerzensgeldanspruch bestehen in den meisten Fällen noch weitere Schadensersatzansprüche. Dazu zählen neben den vordergründigen Einkommenseinbußen sämtliche Nachteile, die sich aus dem erlittenen Malheur ergeben, also auch gesundheitlich bedingter Mehrbedarf, Umschulungskosten oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung. Es gilt das Prinzip, dass die geschädigte Person zumindest finanziell so gestellt werden soll, als wäre der Schaden nicht zugefügt worden.

Umfang  Bei der Berechnung der Schadensersatzansprüche müssen die Gerichte abschätzen, wie sich das Erwerbsleben des Geschädigten im Normalfall weiterentwickelt hätte. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Wort »Fortkommen«, sodass auch künftige Karriereperspektiven dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Maßstab ist dabei eine durchschnittliche Entwicklung, wobei aber durchaus auch berücksichtigt wird, wenn der Betroffene eine Laufbahn bisher besonders engagiert verfolgt hat - z.B. durch ein begonnenes Meisterstudium. Zuletzt wird dann auch berücksichtigt, dass ein vermindertes Einkommen die spätere Rente schmälert.
Rente  Der Schädiger muss in der Folge für die Lebenszeit des Geschädigten die Differenz zwischen dem tatsächlichen und noch erzielbaren Einkommen und der realistisch zu erwartenden Erwerbsperspektive ausgleichen. Das Gesetz sieht hierfür monatliche Rentenzahlungen vor, während Schmerzensgeldansprüche häufig durch eine vorgeschaltete Einmalzahlung befriedigt werden.

Haushalt  Wenn die üblichen Tätigkeiten in und ums Haus aufgrund einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens nicht mehr ausgeübt werden können, spricht man vom sogenannten Haushalsführungsschaden. Der dadurch verursachte zusätzliche Aufwand muss vom Schädiger ebenfalls kompensiert werden; entweder in Höhe der Bruttolohnkosten, wenn dafür eine Haushaltshilfe eingestellt wird, oder aber fiktiv in Höhe der Nettostundensätze, wenn z.B. Angehörige die Arbeiten übernehmen. Können nur vorübergehend bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nicht so wie gewohnt erledigt werden, z.B. wenn man wegen eines verstauchten Handgelenks zwei Wochen nicht staubsaugen kann, wird eine fiktive Abrechnung allerdings nicht infrage kommen - hier fehlt es schlicht am Schaden.

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Da läuft etwas schief - wie wehre ich mich?

1 INFORMIEREN  Bei den meisten medizinischen Eingriffen müssen Behandlungsrisiken in Kauf genommen werden, die man gegen den nicht zwangsläufig garantierten 100%-Erfolg der Operation abwägen sollte. Informieren sie sich bei planbaren Behandlungen daher über die Erfahrung anderer Betroffener z.B. im Internet oder im Bekanntenkreis. Oft kommen so alternative Therapieansätze zutage, die eventuell auch mit geringeren Risiken behaftet sind.

2 ARZTWAHL  Die bequeme wohnortnahe Versorgung ist nicht immer die beste Option - vor allem nicht,  wenn es sich um einen Eingriff handelt, der im benachbarten Krankenhaus vielleicht nur ein paarmal im Jahr ausgeführt wird. Dass man Sie dort trotzdem gerne operieren würde, hat meistens wirtschaftliche Gründe. Nutzen Sie dennoch die Möglichkeiten der freien Arztwahl und »fahnden« Sie selbst nach Spezialisten, z.B. mit der Guter-Rat-Ärzteliste. In jedem Fall sollten Sie eine Zweitmeinung einholen; die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

3 SKEPSIS WAHREN  Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Behandlung etwas schiefläuft, sollten Sie auf keinen Fall den Dingen ihren Lauf lassen. In solchen Fällen bietet z.B. die Unabhängige Patientenberatung (Tel. 0800-011 77 22) kostenlos Rat und Unterstützung, sehr wahrscheinlich kann auch Ihr Hausarzt vermittelnd eingreifen, wenn Sie die direkte Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus - oder Belegarzt scheuen.

4 FEHLER  Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse wenden. Diese schaltet den Medizinischen Dienst (MDK) ein, der mit unabhängigen Gutachtern prüft, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Der Vorteil des MDK liegt in der Neutralität - durch ein bundesweites Expertennetz ist immerhin gewährleistet, dass Gutachter und Behandler nicht etwa zusammen Golf spielen. Eine weitere Anlaufstelle sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern. Das Gutachtenergebnis führt noch zu keiner Entschädigung - die müssen Sie sich als Patient selbst einstreiten.

5 PROFIS  Wird der Fehler bestätigt, sollten Sie sich nicht vorschnell auf die Vergleichsangebote einlassen, mit denen Sie möglicherweise unzureichend abgefunden werden. Wenden Sie sich an eine auf Patientenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Denken Sie dabei jedoch daran, dass viele Medizinrechtler überwiegend Ärzte bzw. deren Versicherer vertreten und insoweit für Patienten nicht unbedingt die erste Wahl sind.

 

Auf einen Blick vom 23.01.2013 - Kaiserschnitt ohne Narkose

Ich erlebte in der Klinik einen wahren Albtraum

Sandra Schlüter (35) musste unvorstellbare Schmerzen erleiden - und kämpft heute um Wiedergutmachung

Für eine junge Mutter gibt es kein größeres Glück, als ihr Kind nach der Entbindung im Arm zu halten. Doch für Sandra Schlüter (35) wird die Erinnerung an die Geburt ihrer kleinen Emily für immer mit blankem Entsetzen verbunden sein: Bei einem Kaiserschnitt wurde ihr bei vollem Bewusstsein der Bauch aufgeschnitten - ohne Narkose!

„Es war ein Albtraum“, sagt die Restaurantleiterin aus Herten (NRW). „Aber das Schlimmste ist, dass ich immer noch unter den Folgen dieser Tortur leide. Ich werde einfach nicht fertig damit.“ Das erste Kind von Sandra und Christian Schlüter (26, Sicherheitsdienstler) sollte in einem Hertener Krankenhaus zur Welt kommen. Dass dort kurz zuvor schon einmal bei einem Kaiserschnitt die Narkose misslungen war (auf einen Blick berichtete), wussten sie nicht. So fuhr das Paar voller Vertrauen in die Klinik, als es so weit war. Für den Fall, dass die Schmerzen zu groß würden, wurde Sandra Schlüter ein Zugang für eine Periduralanästhesie (PDA) gelegt, bei der man vom Geburtsschmerz kaum etwas mitbekommt. Doch dann geriet die Geburt ins Stocken. Die Ärzte entschieden, einen Kaiserschnitt mit PDA vorzunehmen - und dabei kam es zur Katastrophe. „Vor allem im Bauch hatte ich noch sämtliche Empfindungen“, erzählt Sandra Schlüter. „Mein Mann wies den Anästhesisten darauf hin, dass die Betäubung offensichtlich nicht wirkte, aber der meinte nur: „Das passt schon.“

Tat es nicht. „Sandras entsetzliche Schreie habe ich heute noch im Ohr“, erzählt Christian Schlüter. „Doch der Arzt schnitt seelenruhig weiter.“ Hilflos war Sandra dem Skalpell ausgeliefert. „Die Schmerzen waren unbeschreiblich“, sagt sie. „Dann hörte ich plötzlich ein grässliches Geräusch, so als ob Stoff zerreißt. Heute weiß ich, dass es meine auseinanderreißenden Bauchmuskeln waren…“ 

Quälende Zeit verging, bis den Medizinern klar wurde, was da gerade geschah. Christian Schlüter: „Sie drängten mich sofort aus dem Kraißsaal. Noch im Rausgehen hörte ich Sandra schreien, bis sie endlich eine Vollnarkose bekam.“  Dass die Klinik sich inzwischen entschuldigt hat, ist kein Trost für die Schlüters. Mithilfe ihres Anwalts fordern sie 60 000 Euro Schmerzensgeld. Doch selbst das könnte die verheerenden Folgen allenfalls lindern. „Das einzig Gute ist, dass unsere Emily gesund zur Welt kam“, sagt Sandra.  Ansonsten scheint die Zukunft der Familie zerstört. So sehr haben sie sich etwa ein zweites Kind gewünscht. Doch Sandra ist psychisch einfach nicht in der Lage sich noch einmal auf eine Schwangerschaft einzulassen. „Auch unser Liebesleben ist mehr als beeinträchtigt“, erzählt ihr Mann. „Sandra leidet immer noch unter Schmerzen.“ Nun hofft die gequälte Frau auf professionelle Hilfe. „Ich muss dringend eine Psychotherapie machen. Nur so kann ich dieses Grauen hoffentlich irgendwann verarbeiten.“

Glücks Revue vom 21.11.2012 - Kaiserschnitt ohne Narkose: Christina S. durchlebt Höllenqualen!

„Ich schrie wie am Spieß“

Alexanders Geburt (heute 18 Monate alt) im Mai 2011 sollte der schönste Tag ihres Lebens werden, doch stattdessen erlebte Christina S. (23) im Kreißsaal die Hölle!

Denn plötzlich waren die Herztöne des ungeborenen Babys nicht mehr zu hören. Jetzt musste es schnell gehen. Christina wurde für den Notkaiserschnitt vorbereitet, bekam eine Periduralanästhesie (PDA), die den Unterleib betäuben sollte. Doch das Mittel wirkte nicht! „Bei dem Piks-Test, der gemacht wurde, habe ich klar gesagt, dass ich noch etwas spüre“, erzählt die junge Mutter aus Herten (NRW). Trotzdem griffen die Ärzte zum Skalpell. „Ich hatte das Gefühl, dass mein Unterleib aufgerissen wird und schrie wie am Spieß!“

Ihr Freund Sebastian S. (23) war bei der Geburt dabei, musste tatenlos zusehen, wie Christina vor Schmerzen brüllte. „Er hat noch gefragt, ob das normal sei. Da wurde ihm gesagt, das seien Phantomschmerzen und ich würde mich später nicht daran erinnern.“ Doch die Ärzte lagen falsch! wie lange sie diese unfassbaren Schmerzen erleiden musste, weiß Christina nicht. „Ich hatte das Gefühl, dass es Stunden waren.“ Dann endlich merkten die Ärzte, dass tatsächlich etwas nicht stimmte - Christina wurde in Vollnarkose versetzt. Doch zu diesem Zeitpunkt konnte sie den kleinen Alexander schon schreien hören.

Ungern denkt die Hertenerin auch an die Zeit nach der Geburt zurück. „Ich habe damals viel geweint, bin nachts schreiend aufgewacht. Ich habe heute immer noch Alpträume!“

Doch woran lag es, dass ihre verzweifelten schreie im OP zunächst keine Beachtung fanden? „In der Erklärung des Krankenhauses hieß es, dass es Komplikationen gegeben habe, dass das OP-Tuch zu hoch gehangen hatte und deshalb keine Kommunikation stattfinden konnte“, sagt Christina.

Sie konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen, wandte sich an die Ärztekammer und suchte sich einen Anwalt. Dieser forderte 50.000 Euro Schmerzensgeld.

So erfuhr die Chefärztin überhaupt erst von dem Vorfall und lud die jungen Eltern zu einem Gespräch ein. „Sie hat den Fehler sofort eingesehen und bot Hilfe an“, erzählt Christina. 15.000 Euro Entschädigung zahlte die Klinik. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die Traumatherapie. Und wie groß ist die Chance, dass der kleine Alexander noch ein Geschwisterchen bekommt? „Die liegt momentan bei Null. Ich gerate schon in Panik, wenn ich überhaupt an einen OP denke, geschweige denn an eine Geburt.“ Ganz ausschließen will Christina eine zweite Schwangerschaft aber trotzdem nicht. doch um dafür bereit zu sein, muss erstmal die Trauma-Behandlung anschlagen.
 

Auf einen Blick vom 21.06.2012 - Horror im Kreißsaal

Ich spürte, wie die Ärzte mich aufschnitten

Jeder, der schon einmal operiert wurde, kennt dieses mulmige Gefühl. Wird auch alles gut gehen? Wird die Narkose richtig wirken? Noch wach zu sein und alles mitzubekommen, die Klinge zu spüren, wenn der Arzt das Skalpell ansetzt - das ist eine Schreckensvorstellung, die zum Glück selten wahr wird (s. Kasten). Und doch kommt genau das immer wieder vor. So ist es auch Christina Sommer aus Herten (NRW) bei der Geburt ihres Sohnes ergangen. Ausgerechnet beim Kaiserschnitt versagte die Narkose - Horror im Kreißsaal!

Noch heute kommen der 22-Jährigen die Tränen, wenn sie sich an die Qualen erinnert: „Es war, als ob mir bei lebendigem Leibe der Unterleib auseinandergerissen würde.“ Dabei hatten sie uns ihr Freund Sebastian (22) sich so auf die Geburt gefreut. Doch kurz vor dem errechneten Termin gab es Komplikationen, die Herztöne waren auffällig. Deshalb kam die Hochschwangere ins Krankenhaus und dort an einen Wehentropf. Vereinbart war, dass sie eine sogenannte Peridural-Anästhesie (PDA) bekommen sollte, eine Spritze, durch die Gebärende bei der Geburt kaum Schmerzen haben. Sollte ein Kaiserschnitt notwendig werden, hatte sie sich für eine Vollnarkose entschieden. Aber daran hielten die Ärzte sich nicht!

Christina lag im Kreißsaal, auch Sebastian war dabei, als der Gynäkologe beschloss, doch einen Kaiserschnitt zu machen. Entgegen der Vereinbarung setzte er ihr aber nur zwei PDA-Spritzen. „Ein Arzt pikste Christina zur Probe in den Unterleib und fragte, ob sie etwas spürt“, berichtet Sebastian. „Aber obwohl sie laut JA sagte, machten die Ärzte weiter und schnitten ihr bei vollem Bewusstsein den Bauch auf! Ihre Schreie taten sie damit ab, das seien Phantomschmerzen.“ Erst endlose Mininuten später machte die Anästhesistin dem Leiden mit einer Vollnarkose ein Ende. So kam Sohn Alexander doch noch gesund zur Welt.

Mithilfe der Patientenanwältin Sabrina Diehl aus Marl fordert Christina nun 52.000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik, die gegenüber auf einen Blick ein Einlenken signalisiert hat. „Was passiert ist, tut uns außerordentlich leid“, so Sprecher Hubert Claves. „Wir erkennen den Anspruch auf Schmerzensgeld an.“

 

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 12.05.2012 - Höllenqualen bei Kaiserschnitt ohne Betäubung

Narkose wirkte nicht. Patientenanwalt Stefan Hermann setzt Schmerzensgeld durch

Herten/Marl. Das erst Kind, ein Sohn. Sehnsüchtig und mit großer Freude erwarteten Christina S. und ihr Ehemann die Geburt. Doch dann wurde im Krankenhaus festgestellt, dass immer häufiger die Herztöne ausblieben. Klare Sache, die Geburt musste sofort eingeleitet werden.

Daher erhielt Christina S. zwei Tage lang ein Mittel, das zum Einsatz der Wehen führen sollte. Ohne Erfolg. Also entschieden die behandelnden Ärzte am 18. März letzten Jahres, einen Kaiserschnitt durchzuführen. Hierfür erhielt Christina S. eine PDA, eine Rückenmarksnarkose. „Meine Frau zitterte am ganzen Körper und wimmerte. Mir war sofort klar, dass die Narkose nicht wirkte“, erinnert sich der Ehemann. Sofort alarmierte er die Ärzte. Doch diese meinten nur, man könne nichts machen, da es sich um Phantomschmerzen handele. „Doch ich spürte einen stechenden, kaum auszuhaltenden Schmerz, als mir ein Katheter gelegt wurde“, berichtet die Mutter, noch immer sichtlich geschockt.

Für den Fall, dass die PDA nicht wirken würde, war vereinbart, eine Vollnarkose zu geben. Doch diese erhielt sie nicht. Die Operation wurde ohne jegliche wirksame Betäubung durchgeführt. „Ich möchte mir gar nicht vorstellen, welche unsagbaren Schmerzen meine Mandantin erlitten hat“, so der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46), der sich nun der Sache angenommen hat. Es sei schlichtweg unverantwortlich gewesen, ohne Rücksprache mit der Narkoseärztin  die Schmerzen einzustufen. Er fordert daher von den Ärzten 52.500 Euro Schmerzensgeld. Außerdem sollen die Ärzte alle zukünftigen Schäden ausgleichen. Denn auf Grund dieses schrecklichen Erlebnisses hat sich bei seiner Mandantin eine Posttraumatische Belastungsstörung eingestellt. Denn obwohl schließlich die Narkoseärztin bemerkte, dass die Narkose nicht wirkte und den Operateur anschrie aufzuhören, operierte dieser einfach weiter. Ihr Ehemann wurde aus dem Kreißsaal gebracht und musste bange Stunde durchleben, bis er wusste, dass seine Frau und sein Sohn überlebt hatten.

Die mangelnde Kommunikation der Ärzte untereinander wollten diese damit entschuldigen, dass das OP-Tuch „zu hoch gehangen“ habe. „Indiskutabel“, so Patientenanwalt Hermann. Immerhin hat die Haftpflichtversicherung den Anspruch dem Grund anerkannt. Jetzt wird über die Höhe verhandelt. „Mit Herrn Hermann auf unserer Seite werden wir eine angemessene Entschädigung erhalten“, sind sich die jungen Eltern sicher. Das Wichtigste: Ihrem Sohn geht es gut.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

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